- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Joggen wie üblich Sonntag 21.4.24 um ca. 11:00Uhr
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
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Käuferschutz im Internet: Nicht alle Programme bieten gleich viel Schutz
Shops wie Amazon und Bezahldienste wie PayPal bieten Käuferschutz für den Fall, dass mit der Bestellung etwas schiefläuft. Doch wer von dem Schutz profitieren will, muss die Bedingungen kennen. Zudem sind die Leistungen sehr unterschiedlich. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Finanztest, die zehn bekannte Käuferschutzangebote getestet hat.
Die bestellte Ware wird nicht geliefert, entspricht nicht der Bestellung oder ist defekt das sind die häufigsten Probleme, die der Online-Einkauf mit sich bringt, denn in den meisten Fällen hat der Kunde im Voraus bezahlt. Wenn eine Einigung mit dem Händler nicht möglich ist, können Kunden mithilfe von Käuferschutzprogrammen ihr Geld zurückbekommen.
Kommt die Ware gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung. Wenn die gelieferte Ware von der ursprünglichen Bestellung abweicht, hat der Kunde bei einigen Programmen keinen Anspruch auf Käuferschutz. Auch wenn er die Ware zurückschickt und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt, greift der Käuferschutz häufig nicht. Außerdem schließen die Programme den Kauf bestimmter Produktarten wie zum Beispiel Gutscheine oder Arzneimittel grundsätzlich vom Käuferschutz aus.
In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch. Bei vier Angeboten ist der Schutz auf einen Höchstbetrag pro Einkauf begrenzt.
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Kommt die Ware gar nicht erst an, hat der Kunde die besten Chancen auf Erstattung. Wenn die gelieferte Ware von der ursprünglichen Bestellung abweicht, hat der Kunde bei einigen Programmen keinen Anspruch auf Käuferschutz. Auch wenn er die Ware zurückschickt und den Kaufpreis nicht erstattet bekommt, greift der Käuferschutz häufig nicht. Außerdem schließen die Programme den Kauf bestimmter Produktarten wie zum Beispiel Gutscheine oder Arzneimittel grundsätzlich vom Käuferschutz aus.
In allen Fällen gilt: Beantragt der Kunde das Angebot nicht in einer bestimmten Frist, verfällt der Anspruch. Bei vier Angeboten ist der Schutz auf einen Höchstbetrag pro Einkauf begrenzt.
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