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Gasanbieterwechsel


Selbst kündigen - Ja oder Nein?

Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Insbesondere wenn Sie sich bei Ihrem Gasanbieter in der Grundversorgung befinden, empfehlen wir Ihnen, nicht eigenhändig zu kündigen. Hier genügt es, wenn Sie den Vertrag für den neuen Anbieter ausfüllen und an uns zurücksenden. Der neue Anbieter wird schnellstmöglich bei Ihrem aktuellen Versorger kündigen und die Belieferung mit Gas aufnehmen.

Die Kündigung sollten Sie nur dann eigenhändig vornehmen, wenn Sie Ihren aktuellen Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen möchten. Auch wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben und die Kündigungsfrist bald verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicher stellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.

Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen wurde.

Für die Kündigung des Gasvertrags reicht in den meisten Fällen eine formlose Textnachricht. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung des Kunden zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

Verivox Logo© 2024 Verivox GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen von Verivox. Cookies Verträge hier kündigen

Gas-Anbieterwechsel

Gasanbieterwechsel


Selbst kündigen - Ja oder Nein?

Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung bei Ihrem aktuellen Versorger. Insbesondere wenn Sie sich bei Ihrem Gasanbieter in der Grundversorgung befinden, empfehlen wir Ihnen, nicht eigenhändig zu kündigen. Hier genügt es, wenn Sie den Vertrag für den neuen Anbieter ausfüllen und an uns zurücksenden. Der neue Anbieter wird schnellstmöglich bei Ihrem aktuellen Versorger kündigen und die Belieferung mit Gas aufnehmen.

Die Kündigung sollten Sie nur dann eigenhändig vornehmen, wenn Sie Ihren aktuellen Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung kündigen möchten. Auch wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben und die Kündigungsfrist bald verstreicht, sollten Sie ebenfalls selbst kündigen. So können Sie sicher stellen, dass sich der Vertrag nicht um ein weiteres Jahr oder mehr verlängert.

Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, sollten Sie auf dem Vertrag mit dem neuen Anbieter deutlich vermerken, dass die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen wurde.

Für die Kündigung des Gasvertrags reicht in den meisten Fällen eine formlose Textnachricht. Der Anbieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kündigung des Kunden zwei Wochen nach Eingang schriftlich zu bestätigen.

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