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- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
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Alle Potenziale zur CO2-Einsparung auszuschöpfen
Der Europäische Rat hat beschlossen, das EU-Klimaziel für 2030 auf mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 zu erhöhen. Damit folgt der Rat einem Vorschlag der EU-Kommission. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
Der BDEW unterstützt das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und das neue EU-Klimaziel 2030 von mindestens 55 Prozent CO2-Minderung im Vergleich zu 1990. Die Anpassung ist ambitioniert und stellt große Herausforderungen an die Energiewirtschaft. Sie muss Ansporn sein, die Energiewende in allen Sektoren konsequent umzusetzen und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energieversorgung im Blick zu behalten. Um die notwendigen Investitionen anzustoßen, muss die Politik aber unbedingt die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Dazu gehören insbesondere der Abbau von Hemmnissen für den Ausbau Erneuerbarer Energien unter Einbeziehung von natürlichen Kohlenstoffsenken sowie der Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur und ein flexibler europäischer Beihilferahmen. Es gilt, alle Potenziale zur CO2-Einsparung auszuschöpfen. Auch im Verkehrs- und Gebäudesektor gibt es noch erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Um schnell für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen, sollten der Europäische Rat und das Europäische Parlament das Europäische Klimagesetz nun schnellstmöglich verabschieden und damit das Treibhausgas-Reduktionsziel von mindestens 55 Prozent bis 2030 rechtlich verankern. Wichtig ist zudem, dass der im Klimagesetz zum Erreichen der Klimaneutralität festgelegte Zielpfad verlässlich ist. Damit werden Unsicherheiten vermieden, die ein Hindernis für die notwendigen Investitionen darstellen würden. Die Kommission sollte deshalb auch ein Zwischenziel für 2040 auf Basis einer weiteren Folgenabschätzung definieren.
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Dazu gehören insbesondere der Abbau von Hemmnissen für den Ausbau Erneuerbarer Energien unter Einbeziehung von natürlichen Kohlenstoffsenken sowie der Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur und ein flexibler europäischer Beihilferahmen. Es gilt, alle Potenziale zur CO2-Einsparung auszuschöpfen. Auch im Verkehrs- und Gebäudesektor gibt es noch erhebliche Einsparmöglichkeiten.
Um schnell für Klarheit und Planungssicherheit zu sorgen, sollten der Europäische Rat und das Europäische Parlament das Europäische Klimagesetz nun schnellstmöglich verabschieden und damit das Treibhausgas-Reduktionsziel von mindestens 55 Prozent bis 2030 rechtlich verankern. Wichtig ist zudem, dass der im Klimagesetz zum Erreichen der Klimaneutralität festgelegte Zielpfad verlässlich ist. Damit werden Unsicherheiten vermieden, die ein Hindernis für die notwendigen Investitionen darstellen würden. Die Kommission sollte deshalb auch ein Zwischenziel für 2040 auf Basis einer weiteren Folgenabschätzung definieren.
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