- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Sport. Joggen wie üblich Sonntag 1.4.24 um ca. 11:00Uhr
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Frisch gemähtes Gras ( grün, noch kein Heu) zu verkaufen
- Ab sofort ! Grassmähen 14€/Stunde inklusive USt.
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Anfrage an den Kreis-Bergstraße - Das Bürgerbüro in Heppenheim
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Seit deutlich über 2 Monaten unbeantwortet: Vorschlag an die Gemeindeverwaltung hier Beratung
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Bundesnetzagentur veröffentlicht aktuelle Daten zu Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreibern
Die Bundesnetzagentur hat aktualisierte Daten zu den Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht. ""Wir begrüßen, dass einzelne Netzbetreiber einer Veröffentlichung von Daten zugestimmt haben, die nach den geltenden Regelungen nicht veröffentlicht werden müssen. Umgekehrt ist es bedauerlich, dass sich die meisten Netzbetreiber einer größeren Transparenz verschlossen haben,"" sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. ""Die Bundesnetzagentur hält eine gesetzliche Verpflichtung zu erhöhter Transparenz weiterhin für geboten.""
Transparenzinitiative der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat heute für alle Netzbetreiber in ihrer Zuständigkeit aktualisierte Daten zur beschiedenen und angepassten Erlösobergrenze sowie zum Regulierungskonto veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist gesetzlich vorgesehen.
Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern in ihrer Zuständigkeit darüber hinaus um Zustimmung zu einer freiwilligen Veröffentlichung weiterer Daten gebeten. Einzelne Netzbetreiber haben dem zugestimmt.
Veröffentlichungen gerichtlich eingeschränkt
Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dürfen nicht mehr alle im § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Grund hierfür ist deren Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber. Konkret handelt es sich unter anderem um die Daten zum jährlich ermittelten Kapitalkostenaufschlag, zu den jährlich tatsächlich entstandenen Kosten für genehmigte Investitionsmaßnahmen sowie zu den im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichs- und Aufwandsparametern.
Die Daten können unter www.bnetza.de/netzentgelttransparenz abgerufen werden.
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Transparenzinitiative der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat heute für alle Netzbetreiber in ihrer Zuständigkeit aktualisierte Daten zur beschiedenen und angepassten Erlösobergrenze sowie zum Regulierungskonto veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Informationen ist gesetzlich vorgesehen.
Im Vorfeld hatte die Bundesnetzagentur bei den Netzbetreibern in ihrer Zuständigkeit darüber hinaus um Zustimmung zu einer freiwilligen Veröffentlichung weiterer Daten gebeten. Einzelne Netzbetreiber haben dem zugestimmt.
Veröffentlichungen gerichtlich eingeschränkt
Aufgrund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs dürfen nicht mehr alle im § 31 Abs. 1 ARegV genannten Daten durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Grund hierfür ist deren Einstufung als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Netzbetreiber. Konkret handelt es sich unter anderem um die Daten zum jährlich ermittelten Kapitalkostenaufschlag, zu den jährlich tatsächlich entstandenen Kosten für genehmigte Investitionsmaßnahmen sowie zu den im Effizienzvergleich verwendeten Vergleichs- und Aufwandsparametern.
Die Daten können unter www.bnetza.de/netzentgelttransparenz abgerufen werden.
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