SB - Vergleiche, die sich auszahlen!
Kostenlos informieren. Einfach vergleichen. Direkt wechseln und Geld sparen
Stromanbieter vergleichen und sparen!
Ihre Postleitzahl:
Jahresverbrauch:
Hinweis: Diese Webseite wurde gehacked. Falsche Artikel werden von mir gelöscht. Solltest Du / sollten Sie falsche oder fehlerhafte Beiträge finden, dann kannst Du / können Sie mich persönlich kontaktieren(s.u. / siehe Impressum).
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz

Regulierungsvorschlag zum Influencer-Marketing ist abzulehnen

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation von geschäftlichen Handlungen vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Regelungsvorschlag kritisch und empfiehlt, ihn nicht umzusetzen.

Der vzbv erkennt an, dass Rechtssicherheit und klare Leitlinien rund um die Tätigkeit von Influencern sowohl diesen selbst wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen würde. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die jeweils zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben lassen aber kaum Spielraum für einfache, gesetzgeberische Lösungen. Angesichts der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile zum Influencermarketing würde eine rechtstechnische Neuregelung der Rechtssicherheit vermutlich eher schaden als nützen.

Aus Sicht des vzbv birgt der Vorschlag das Risiko, Schleichwerbung in unangemessener Weise zu legalisieren ohne gleichzeitig die Rechtssicherheit für Influencer zu erhöhen. Darüber hinaus hält der vzbv den Vorschlag für unionsrechtswidrig, weil der kommerzielle Zweck enger definiert wird, als in der Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.

Weitere Nachrichten

Verivox Logo© 2024 Verivox GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen von Verivox. Cookies Verträge hier kündigen

Handy-News

Regulierungsvorschlag zum Influencer-Marketing ist abzulehnen

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation von geschäftlichen Handlungen vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Regelungsvorschlag kritisch und empfiehlt, ihn nicht umzusetzen.

Der vzbv erkennt an, dass Rechtssicherheit und klare Leitlinien rund um die Tätigkeit von Influencern sowohl diesen selbst wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen würde. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die jeweils zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben lassen aber kaum Spielraum für einfache, gesetzgeberische Lösungen. Angesichts der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile zum Influencermarketing würde eine rechtstechnische Neuregelung der Rechtssicherheit vermutlich eher schaden als nützen.

Aus Sicht des vzbv birgt der Vorschlag das Risiko, Schleichwerbung in unangemessener Weise zu legalisieren ohne gleichzeitig die Rechtssicherheit für Influencer zu erhöhen. Darüber hinaus hält der vzbv den Vorschlag für unionsrechtswidrig, weil der kommerzielle Zweck enger definiert wird, als in der Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.

Weitere Nachrichten

Verivox Logo© 2024 Verivox GmbH - Alle Rechte vorbehalten. Verivox verwendet größtmögliche Sorgfalt auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen, kann aber keine Gewähr für diese oder die Leistungsfähigkeit der dargestellten Anbieter übernehmen. Bitte beachten Sie die AGB und Datenschutzbestimmungen von Verivox. Cookies Verträge hier kündigen