- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Regulierungsvorschlag zum Influencer-Marketing ist abzulehnen
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Regelungsvorschlag zur Abgrenzung nichtkommerzieller Kommunikation von geschäftlichen Handlungen vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht den Regelungsvorschlag kritisch und empfiehlt, ihn nicht umzusetzen.
Der vzbv erkennt an, dass Rechtssicherheit und klare Leitlinien rund um die Tätigkeit von Influencern sowohl diesen selbst wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen würde. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die jeweils zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben lassen aber kaum Spielraum für einfache, gesetzgeberische Lösungen. Angesichts der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile zum Influencermarketing würde eine rechtstechnische Neuregelung der Rechtssicherheit vermutlich eher schaden als nützen.
Aus Sicht des vzbv birgt der Vorschlag das Risiko, Schleichwerbung in unangemessener Weise zu legalisieren ohne gleichzeitig die Rechtssicherheit für Influencer zu erhöhen. Darüber hinaus hält der vzbv den Vorschlag für unionsrechtswidrig, weil der kommerzielle Zweck enger definiert wird, als in der Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.
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Handy-News
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Der vzbv erkennt an, dass Rechtssicherheit und klare Leitlinien rund um die Tätigkeit von Influencern sowohl diesen selbst wie auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern nützen würde. Die unterschiedlichen Fallkonstellationen und die jeweils zu berücksichtigenden unionsrechtlichen Vorgaben lassen aber kaum Spielraum für einfache, gesetzgeberische Lösungen. Angesichts der mittlerweile zahlreichen Gerichtsurteile zum Influencermarketing würde eine rechtstechnische Neuregelung der Rechtssicherheit vermutlich eher schaden als nützen.
Aus Sicht des vzbv birgt der Vorschlag das Risiko, Schleichwerbung in unangemessener Weise zu legalisieren ohne gleichzeitig die Rechtssicherheit für Influencer zu erhöhen. Darüber hinaus hält der vzbv den Vorschlag für unionsrechtswidrig, weil der kommerzielle Zweck enger definiert wird, als in der Richtlinie zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken.
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