- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
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Beschwerdeaufkommen zu Rufnummernmissbrauch weiterhin auf hohem Niveau
Die Bundesnetzagentur rechnet auch in diesem Jahr mit über 90.000 schriftlichen Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch.
Wir setzen uns unvermindert für die Rechte der Verbraucher ein und gehen gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle vor, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Erfolge unserer Arbeit sehen wir im Jahr 2020 insbesondere beim Schutz der Verbraucher vor Ping-Anrufen und unerwünschten Drittanbieterleistungen im Mobilfunk. Hier sind die Beschwerdezahlen deutlich zurückgegangen.
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch
Bis zum 15. Dezember 2020 erhielt die Bundesnetzagentur 88.541 schriftliche Beschwerden und Anfragen zu Rufnummernmissbrauch. Jeweils über 25.000 Eingaben betrafen dabei belästigende Anrufversuche und unerwünschte Fax-Werbung.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Beschwerden konnten nicht verzeichnet werden. Die Bundesnetzagentur ist jedoch in Fällen eingeschritten, in denen Verbrauchern im Zuge situationsbedingter Stornierungen von Flügen oder Urlaubsunterkünften erhebliche Kosten durch den Einsatz rechtswidriger Warteschleifen entstanden sind.
Zur Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch hat die Bundesnetzagentur bereits über 700 Rufnummern abgeschaltet und zu rund 5.500 Rufnummern Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erlassen. Erneut konnten insbesondere in Hackingfällen unberechtigte Zahlungen in erheblichem Umfang aufgehalten werden.
Ping-Anrufe
Ein deutlicher Rückgang der Beschwerden konnte im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet werden. Nach über 31.000 Beschwerden im Vorjahr, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich.
Zum Schutze der Verbraucher wirkte auch im Jahr 2020 die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass in Mobilfunknetzen für bestimmte auffällige internationale Ländervorwahlen eine kostenlose Preisansage geschaltet werden muss.
Drittanbieterleistungen
Die Festlegung besonderer Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung durch die Bundesnetzagentur ist im Februar 2020 in Kraft getreten. In der Folge ist die Zahl der Beschwerden über Drittanbieterleistungen im Mobilfunk deutlich zurückgegangen. Das Beschwerdeniveau liegt derzeit bei rund 25 Beschwerden im Monat und damit bei einem Drittel des Vorjahresdurchschnittes.
Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.
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Ein deutlicher Rückgang der Beschwerden konnte im Bereich der Ping-Anrufe verzeichnet werden. Nach über 31.000 Beschwerden im Vorjahr, erreichten die Bundesnetzagentur bisher etwa 6.500 Beschwerden zu diesem Themenbereich.
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Verbraucher, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich online unter: www.bundesnetzagentur.de/drittanbieter an die Bundesnetzagentur wenden. Darüber hinaus sollten Verbraucher in jedem Fall zusätzlich ihren Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung beanstanden. Im Falle einer Abrechnung eines unerwünschten Abonnements sollte vorsorglich eine Kündigung des Dienstes erklärt werden.
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