- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Rentner: Antrag auf Energiepreispauschale stellen
Bis zum 30. Juni 2023 können Rentnerinnen und Rentner, die keine Energiepreispauschale erhalten haben, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, einen Antrag stellen.
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember 2022 oder zum zweiten Auszahlungstermin Anfang Januar 2023 automatisch überwiesen worden.
Rentnerinnen und Rentner, die antragsberechtigt sind, aber bis heute keine Energiepreispauschale überwiesen bekommen haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen.
Der Antrag ist im Internet unter kbs.de/EPP zu finden und aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu schicken.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte.
Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden, wie zum Beispiel eine Alters- und Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen ebenfalls die Energiepreispauschale. Diese Personengruppe nutzt ebenfalls den Antrag unter kbs.de/EPP und sendet ihn bis zum 30. Juni 2023 per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum.
Antworten auf weitere Fragen zur Energiepreispauschale finden Rentnerinnen und Rentner ebenfalls im Internet unter kbs.de/EPP oder per Mail unter energiepreispauschale@kbs.de. Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 sowie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr) erreichbar.
Weitere Nachrichten
- Mehrheit der Deutschen hält Atomausstieg für einen Fehler
- Berliner Morgenpost: Energiewende auf dem Balkon
- BDEW kommentiert Bericht zum Treibhausgasausstoß des Umweltbundesamtes
- Strom, Wärme, Sprit: Energiekosten noch 41 Prozent über Vorkrisenniveau
- Strom: Haushalte in Niedersachsen verbrauchen 38 Prozent mehr als in Berlin
- Analyse: Strom- und Gaspreise weiter im Sinkflug
- Nach Wegfall der Preisbremsen: Einsparpotenzial bei Strom und Gas so hoch wie nie
- Analyse: Stromnetzgebühren steigen um 25 Prozent
- Jahresbilanz Strom und Gas 2023: Preisbremsen haben Familie um 226 Euro entlastet
- Zehn mal weniger Strom verbraucht eine LED-Lichterkette im Vergleich zu einer Lichterkette mit Glühlampen
Strom-News
Rentner: Antrag auf Energiepreispauschale stellen
Bis zum 30. Juni 2023 können Rentnerinnen und Rentner, die keine Energiepreispauschale erhalten haben, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, einen Antrag stellen.
Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro war den meisten Rentnerinnen und Rentnern bis zum 15. Dezember 2022 oder zum zweiten Auszahlungstermin Anfang Januar 2023 automatisch überwiesen worden.
Rentnerinnen und Rentner, die antragsberechtigt sind, aber bis heute keine Energiepreispauschale überwiesen bekommen haben, können bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) stellen.
Der Antrag ist im Internet unter kbs.de/EPP zu finden und aus Gründen des Datenschutzes ausschließlich per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum zu schicken.
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hatte.
Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Soweit mehrere Renten bezogen werden, wie zum Beispiel eine Alters- und Witwenrente, wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.
Personen, die in Deutschland wohnen und ihre Rente oder vergleichbare Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, bekommen ebenfalls die Energiepreispauschale. Diese Personengruppe nutzt ebenfalls den Antrag unter kbs.de/EPP und sendet ihn bis zum 30. Juni 2023 per Post an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, 44781 Bochum.
Antworten auf weitere Fragen zur Energiepreispauschale finden Rentnerinnen und Rentner ebenfalls im Internet unter kbs.de/EPP oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Für telefonische Auskünfte ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 sowie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter 0800 1000 480 80 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr) erreichbar.
Weitere Nachrichten
- Mehrheit der Deutschen hält Atomausstieg für einen Fehler
- Berliner Morgenpost: Energiewende auf dem Balkon
- BDEW kommentiert Bericht zum Treibhausgasausstoß des Umweltbundesamtes
- Strom, Wärme, Sprit: Energiekosten noch 41 Prozent über Vorkrisenniveau
- Strom: Haushalte in Niedersachsen verbrauchen 38 Prozent mehr als in Berlin
- Analyse: Strom- und Gaspreise weiter im Sinkflug
- Nach Wegfall der Preisbremsen: Einsparpotenzial bei Strom und Gas so hoch wie nie
- Analyse: Stromnetzgebühren steigen um 25 Prozent
- Jahresbilanz Strom und Gas 2023: Preisbremsen haben Familie um 226 Euro entlastet
- Zehn mal weniger Strom verbraucht eine LED-Lichterkette im Vergleich zu einer Lichterkette mit Glühlampen