- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Joggen wie üblich Sonntag 21.4.24 um ca. 11:00Uhr
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
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Bestätigungslösung bei Telefonwerbung: DDV lehnt angekündigte Initiative ab
Peter Hauk (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün/schwarzen baden-württembergischen Landesregierung, plant einer Pressemeldung zufolge eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, um den angeblichen Missbrauch bei Telefonverträgen einzudämmen. Ein telefonisch verabredeter Vertrag soll erst dann rechtswirksam werden, wenn im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband lehnt diese sach- und fachfremde Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen Konsument und Anbieter per Telefon. "Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Ein Abweichen hiervon wäre ein Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht eingreifen", so Tapp.
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Telefon-News
Bestätigungslösung bei Telefonwerbung: DDV lehnt angekündigte Initiative ab
Peter Hauk (CDU), Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der grün/schwarzen baden-württembergischen Landesregierung, plant einer Pressemeldung zufolge eine Gesetzesinitiative im Bundesrat, um den angeblichen Missbrauch bei Telefonverträgen einzudämmen. Ein telefonisch verabredeter Vertrag soll erst dann rechtswirksam werden, wenn im Nachhinein eine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Der Deutsche Dialogmarketing Verband lehnt diese sach- und fachfremde Idee der schriftlichen, nachträglichen Bestätigungslösung strikt ab, denn diese trifft vollkommen überflüssig die tagtäglich seriöse Kundenansprache und die reibungslose Absprache zwischen Konsument und Anbieter per Telefon. "Es ist ein Grundprinzip des deutschen Rechts, dass Verträge auch mündlich geschlossen werden können. Ein Abweichen hiervon wäre ein Systembruch und würde tief in das bestehende Vertragsrecht eingreifen", so Tapp.
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