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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 200.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das am Telefon insbesondere Hausnotrufe für Senioren beworben hat. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gerade ältere Menschen laufen häufig Gefahr, Opfer von unlauteren Werbeversuchen zu werden. Hier schreiten wir konsequent ein.“ Er ergänzt: „Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, dass bei seinem Handeln der gesetzliche Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung gar nicht greife. Wer Menschen ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anruft, muss damit rechnen, dass wir einschreiten.“

Wahllose Telefonwerbung für Hausnotrufe

Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.

Vermittlung von Beratungsterminen

Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar – dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur schreitet ein

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.

Weitere Nachrichten

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Telefon-News

Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 200.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das am Telefon insbesondere Hausnotrufe für Senioren beworben hat. „Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Gerade ältere Menschen laufen häufig Gefahr, Opfer von unlauteren Werbeversuchen zu werden. Hier schreiten wir konsequent ein.“ Er ergänzt: „Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, dass bei seinem Handeln der gesetzliche Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung gar nicht greife. Wer Menschen ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anruft, muss damit rechnen, dass wir einschreiten.“

Wahllose Telefonwerbung für Hausnotrufe

Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.

Vermittlung von Beratungsterminen

Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar – dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur schreitet ein

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 € wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.

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