- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Sport. Joggen wie üblich Sonntag 1.4.24 um ca. 11:00Uhr
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Frisch gemähtes Gras ( grün, noch kein Heu) zu verkaufen
- Ab sofort ! Grassmähen 14€/Stunde inklusive USt.
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Anfrage an den Kreis-Bergstraße - Das Bürgerbüro in Heppenheim
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Seit deutlich über 2 Monaten unbeantwortet: Vorschlag an die Gemeindeverwaltung hier Beratung
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Bundesnetzagentur verhängt Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeld von 200.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, das am Telefon insbesondere Hausnotrufe für Senioren beworben hat. Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Gerade ältere Menschen laufen häufig Gefahr, Opfer von unlauteren Werbeversuchen zu werden. Hier schreiten wir konsequent ein. Er ergänzt: Das Unternehmen kann sich nicht darauf berufen, dass bei seinem Handeln der gesetzliche Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung gar nicht greife. Wer Menschen ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken anruft, muss damit rechnen, dass wir einschreiten.
Wahllose Telefonwerbung für Hausnotrufe
Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.
Vermittlung von Beratungsterminen
Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.
Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.
Bundesnetzagentur schreitet ein
Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.
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Wahllose Telefonwerbung für Hausnotrufe
Das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH hatte wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt; es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.
Vermittlung von Beratungsterminen
Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewusst, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.
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Bundesnetzagentur schreitet ein
Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Verbraucher, die von unerlaubter Telefonwerbung betroffen sind, können dies der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/unerlaubtetelefonwerbung melden.
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