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Buß­geld we­gen un­er­laub­ter Telefon­werbung

Die Bundesnetzagentur hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro verhängt, die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt haben.

"Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. ""Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen"", ergänzt Jochen Homann.

Werbeanrufe ohne Einwilligung

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Unseriöser Datenhandel

Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.

Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom Halle GmbH hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern sind beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur geht weiter konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

Bisher hat die Bundesnetzagentur 2017 bereits Bußgelder in Höhe von 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

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Telefon-News

Buß­geld we­gen un­er­laub­ter Telefon­werbung

Die Bundesnetzagentur hat gegen zwei Unternehmen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 100.000 Euro verhängt, die Verbraucher mit unerlaubten Werbeanrufen belästigt haben.

"Wer Werbeanrufe erhält, sollte genau prüfen, ob er dem zugestimmt hat. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Verbrauchers sind verboten"", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. ""Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen Unternehmen vor, die sich unseriös erhobener Daten bedienen"", ergänzt Jochen Homann.

Werbeanrufe ohne Einwilligung

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Unseriöser Datenhandel

Die Unternehmen hatten die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.

Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom Halle GmbH hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern sind beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Bundesnetzagentur geht weiter konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vor

Bisher hat die Bundesnetzagentur 2017 bereits Bußgelder in Höhe von 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

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