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- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
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- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
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Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Das Gericht in Düsseldorf stellte fest, dass die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzentgelte zu niedrig seien. Mehr als 300 Strom- und Gasanbieter hatten gegen die Netzentgelte geklagt. Bereits jetzt machen die Netzentgelte beim Strompreis zwischen 20 und 28 Prozent aus. Die Netzbetreiber behaupteten, dass davon ihre Kosten nicht zu bestreiten seien. In dem Urteil wird sogar fest gehalten, dass die Netzbetreiber für die letzten 5 Jahre Nachforderungen an ihre Kunden(z.B. auch preiswerte Stromhändler nicht aber Privatkunden) stellen dürfen. Sollte diese Urteil Rechtskraft erlangen, würden die betroffenen Unternehmen die Kosten auf ihre Kunden umlegen. Somit würden sich die Gas-/Strompreise natürlich auch für den Endkunden erhöhen. Der Interessierte fragt sich, ob mit diesem Schachzug die Altversorger, sie haben eigene Netze, den Wettbewerb nicht einmal mehr behindern wollen. Es scheint als sollten innovative Anbieter mit guten Preisen aus dem Markt gedrängt werden.
Die letzte Hoffnung, die die Kunden haben ist, dass der Bundesgerichtshof das Urteil aufhebt. Denn das Düsseldorfer Gericht hat Beschwerde beim BGH zugelassen.
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Gerichtsurteil: Höhere Netzentgelte führen zu höheren Strom- und Gaspreisen
Neues Gerichtsurteil: In den letzten Jahren gab es fast jedes Jahr Preiserhöhungen für Strom- und Gaskunden. Jetzt gibt es eine neue Hiobsbotschaft für die Kunden:Das Gericht in Düsseldorf stellte fest, dass die von der Bundesnetzagentur genehmigten Netzentgelte zu niedrig seien. Mehr als 300 Strom- und Gasanbieter hatten gegen die Netzentgelte geklagt. Bereits jetzt machen die Netzentgelte beim Strompreis zwischen 20 und 28 Prozent aus. Die Netzbetreiber behaupteten, dass davon ihre Kosten nicht zu bestreiten seien. In dem Urteil wird sogar fest gehalten, dass die Netzbetreiber für die letzten 5 Jahre Nachforderungen an ihre Kunden(z.B. auch preiswerte Stromhändler nicht aber Privatkunden) stellen dürfen. Sollte diese Urteil Rechtskraft erlangen, würden die betroffenen Unternehmen die Kosten auf ihre Kunden umlegen. Somit würden sich die Gas-/Strompreise natürlich auch für den Endkunden erhöhen. Der Interessierte fragt sich, ob mit diesem Schachzug die Altversorger, sie haben eigene Netze, den Wettbewerb nicht einmal mehr behindern wollen. Es scheint als sollten innovative Anbieter mit guten Preisen aus dem Markt gedrängt werden.
Die letzte Hoffnung, die die Kunden haben ist, dass der Bundesgerichtshof das Urteil aufhebt. Denn das Düsseldorfer Gericht hat Beschwerde beim BGH zugelassen.