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Solarförderung wird gekürzt

Früher als geplant soll zum Juli 2011 die Kürzung von Fördermitteln im Bereich Solarstrom in Kraft treten. Ursprünglich sollte diese Kürzung erst zum nächsten Jahreswechsel durchgeführt werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen die Förderungen um bis zu 15 Prozent gesenkt werden. Eine weitere Kürzung um neun Prozent soll dann zu Beginn des Jahres 2012 durchgeführt werden.


Aufgrund von einigen schwarzen Schafen soll auch das Grünstromprivileg entweder eingeschränkt oder ganz abgeschafft werden. Durch dieses Privileg werden Stromversorger, die mindestens die Hälfte ihres Stroms aus erneuerbaren Energien gewinnen von der EEG-Umlage befreit. Aufgrund eines enormen Anstieges im Bereich Ökostrom sind die Förderungen nicht mehr tragbar und müssen daher zumindest reduziert werden. Eine Durchführung dieser Einschränkung hätte zur Folge, dass die Ökostromanbieter mehr für eine Kilowattstunde bezahlen müssen. Bei einem Wegfall würden in diesem Fall 3,5 Cent mehr anfallen, bei einer Kürzung, die sich auf 2 Cent belaufen würde, immerhin noch 1,5 Cent pro Kilowattstunde.


Beide Beschlüsse des Bundeskabinetts müssen allerdings noch vom Bundestag abgesegnet beziehungsweise beschlossen werden. Im Bereich der Solarförderung können die genauen Kürzungen erst aus der aktuellen Entwicklung heraus festgelegt werden. Abhängig ist die Festlegung der Kürzungen von den installierten Neuanlagen in den Monaten März bis Mai. Sollte der Wert dann über 7500 Megawatt liegen, würde auch die 15-prozentige Kürzung in Kraft treten. Die Gesamtmenge an Neuanlagen belief sich in den letzten Jahren auf knapp 17000 Megawatt, wovon alleine im Jahr 2010 7000 Megawatt Leistung installiert wurden.