- Achtung: Termin entfällt, Joggen am Sonntag 15.09.24 um ca. 11:00Uhr, da ein Termin mit anderem Thema vorliegt
- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- Neues Angebot ! Auf 1 Monat befristetes Angebot Gras mähen und ähnliche Arbeiten für 11€/Stunde zzgl. USt.
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Strompreiserhöhung 2012? - Strompreisvergleich!
Wie auch meist in den letzten Jahren steigen zum 1. Januar 2012 die Strompreise. Viele Stromversorger sind in den Reihen derjenigen, die den Strompreis erhöhen. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt 4% oder ca. 40 Euro für einen Durchschnittshaushalt. Ein Teil der Erhöhung wird durch eine steigende Umlage für erneuerbare Energien verursacht, der Rest durch steigende Großhandelspreise für Strom. Glücklich kann sich derjenige schätzen, der über den 1. Januar 2012 hinaus noch eine Strompreisgarantie, die auch öffentliche Abgaben einschließt, hat.
Was kann der Kunde tun, wenn sein Stromversorger den Preis erhöht?
Zuallererst hat der Kunde bei Preiserhöhungen normalerweise ein Sonderkündigungsrecht für seine Stromliefervertrag. Die Frist für die Kündigung sind überlicherweise 2 oder 4 Wochen nach Mitteilung der Strompreiserhöhung. Der Kunde hat also genügend Zeit sich um die Belieferung durch einen anderen Anbieter zu kümmern. Mit einem Strompreisvergleich und anschließendem Wechsel des Stromanbieters kann der Stromkunde bis zu 500 Euro im ersten Jahr sparen. Das ist viel mehr als die Preiserhöhung zum 1. Januar. Der Wechsel willige spart also unterm Strich sogar noch Geld.