- Joggen wie üblich Sonntag 5.5.24 um ca. 11:00Uhr
- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Ändert sich etwas durch den Wechsel des Gasversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?
Nach erfolgtem Anbieterwechsel erhalten Sie Ihre Rechnung nun vom neuen Gasversorger und entrichten an diesen die Abschlagszahlungen. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin für die Zähler-Ablesung zuständig ist.
Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Gas dastehen.
Infos zu Gas
Ändert sich etwas durch den Wechsel des Gasversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?
Nach erfolgtem Anbieterwechsel erhalten Sie Ihre Rechnung nun vom neuen Gasversorger und entrichten an diesen die Abschlagszahlungen. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin für die Zähler-Ablesung zuständig ist.
Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Gas dastehen.