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Ändert sich etwas durch den Wechsel des Gasversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?

Nach erfolgtem Anbieterwechsel erhalten Sie Ihre Rechnung nun vom neuen Gasversorger und entrichten an diesen die Abschlagszahlungen. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin für die Zähler-Ablesung zuständig ist.

Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Gas dastehen.

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Infos zu Gas

Ändert sich etwas durch den Wechsel des Gasversorgers, z.B. bei der Rechnung oder am Netz?

Nach erfolgtem Anbieterwechsel erhalten Sie Ihre Rechnung nun vom neuen Gasversorger und entrichten an diesen die Abschlagszahlungen. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin für die Zähler-Ablesung zuständig ist.

Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie mit Gas zu versorgen. Es ist daher nicht möglich, dass Sie wegen eines Anbieterwechsels auf einmal ohne Gas dastehen.

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