- Joggen wie üblich Sonntag 5.5.24 um ca. 11:00Uhr
- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Wenn Sie sich noch nie um einen anderen Gastarif gekümmert haben, werden Sie vermutlich mit dem Grundversorgungstarif beliefert. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie schon einmal den Gasanbieter oder den Gastarif gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Haben Sie ein Schreiben zu geänderten Gaspreisen bekommen, können Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.
Infos zu Gas
Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
Wenn Sie sich noch nie um einen anderen Gastarif gekümmert haben, werden Sie vermutlich mit dem Grundversorgungstarif beliefert. Dann beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen. Haben Sie schon einmal den Gasanbieter oder den Gastarif gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag. Haben Sie ein Schreiben zu geänderten Gaspreisen bekommen, können Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen.