- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
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11 Irrtümer zum Mietrecht
Immer wieder enden Streitereien zwischen Mietern und Vermietern vor Gericht. Rund 200 000 Prozesse sind es im Jahr. Die Stiftung Warentest hat für die Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest die 11 größten Irrtümer rund um das Mietverhältnis zusammengestellt und geklärt. So kann der Vermieter eine teilweise Untervermietung nicht generell verbieten. Genauso wenig darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung behalten. Und er darf nicht generell festlegen, dass in der Mietwohnung keine Haustiere gehalten werden dürfen.
Kennen Mieter und Vermieter ihre Rechte, hilft das Ärger zu vermeiden und Gerichtskosten zu sparen. Trotzdem halten sich viele Irrtümer hartnäckig. So wie dieser: Wer drei potentielle Nachmieter vorschlägt kommt früher aus dem Mietvertrag. Das stimmt nicht, denn ein Mieter kann das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.
Wenn es mehrere Hauptmieter gibt und einer ausziehen und den Mietvertrag für sich kündigen möchte, müssen auch alle anderen Hauptmieter kündigen. Sonst bleibt das Mietverhältnis auch für den Hauptmieter, der längst ausgezogen ist, bestehen, und er haftet weiterhin für die Miete.
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Kennen Mieter und Vermieter ihre Rechte, hilft das Ärger zu vermeiden und Gerichtskosten zu sparen. Trotzdem halten sich viele Irrtümer hartnäckig. So wie dieser: Wer drei potentielle Nachmieter vorschlägt kommt früher aus dem Mietvertrag. Das stimmt nicht, denn ein Mieter kann das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.
Wenn es mehrere Hauptmieter gibt und einer ausziehen und den Mietvertrag für sich kündigen möchte, müssen auch alle anderen Hauptmieter kündigen. Sonst bleibt das Mietverhältnis auch für den Hauptmieter, der längst ausgezogen ist, bestehen, und er haftet weiterhin für die Miete.
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