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BDEW zur Einigung für den Haushalt 2024 und für den Klima -und Transformationsfonds

Am 13.12.2023 ist die Koalition zu einer Einigung für den Haushalt 2024 und für den Klima- und Transformationsfonds gekommen. BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärt hierzu:

„Es war dringend an der Zeit, dass die Bundesregierung in dieser schwierigen Lage zu einer Einigung gekommen ist. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist klar, dass es Einsparungen geben muss. Leider werden die heute beschlossenen Kürzungen zu Steigerungen bei den Energiepreisen führen und Haushalte, Gewerbe und Industrie im kommenden Jahr zusätzlich belasten. So wird die Streichung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten die Strompreise deutlich ansteigen lassen. Durch das Auslaufen der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme entfällt zudem das Sicherheitsnetz, das Kundinnen und Kunden vor zu stark steigenden Preisen geschützt hat.

Die Versorger haben hier keinerlei Handlungsspielraum, denn die Großhandelspreise für Strom und Gas liegen nach wie vor noch deutlich höher als in den Jahren vor der Energiekrise. Auf sie kommt nun, ähnlich wie im Vorjahr, die Umsetzung der geänderten staatlichen Vorgaben zu. Allein der Wegfall des ÜNB-Zuschusses löst einen Dominoeffekt bei den Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft aus: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen ist dies nicht mehr zum 1. Januar 2024 möglich, müsste aber schnellstmöglich nachgeholt werden.

Die CO2-Abgabe soll stärker als zuletzt geplant auf 45 Euro statt 40 pro Tonne CO2 ansteigen. Dies hat eine Lenkungswirkung in Richtung klimaverträglicher Alternativen – aber dazu müssen diese Alternativen sowohl im Verkehrs- als auch im Wärmesektor vorhanden und finanziell attraktiv sein. Blickt man auf die Elektromobilität zeigt sich: Elektrofahrzeuge sind heute noch deutlich teurer als Verbrenner. Dieses Problem wird durch das nun ebenfalls beschlossene sofortigen Auslaufen des Umweltbonus noch verschärft. Daher muss dringend über einen alternativen Ansatz nachgedacht werden.

Ebenso wichtig ist, dass auch der Ausbau der Wärmenetze weiterhin im Rahmen der Bundesförde-rung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert wird.

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sollte zudem das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld als soziale Entlastung eingeplant werden, um die CO2-Bepreisung zu flankieren. Dieses darf nicht aus dem Blick geraten.

Es ist gut, dass der Klima- und Transformationsfonds im Grundsatz beibehalten wird. Die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen für den Klimaschutz, den Ausbau der Erneuerbaren und auch das klare Bekenntnis zur Förderung des Wasserstoffhochlaufs schafft Vertrauen für den begonnene Transformationsweg in Deutschland. Es ist wichtig, dass die Wasserstoff- IPCEI-Projekte weitergeführt werden.“

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BDEW zur Einigung für den Haushalt 2024 und für den Klima -und Transformationsfonds

Am 13.12.2023 ist die Koalition zu einer Einigung für den Haushalt 2024 und für den Klima- und Transformationsfonds gekommen. BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärt hierzu:

„Es war dringend an der Zeit, dass die Bundesregierung in dieser schwierigen Lage zu einer Einigung gekommen ist. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil ist klar, dass es Einsparungen geben muss. Leider werden die heute beschlossenen Kürzungen zu Steigerungen bei den Energiepreisen führen und Haushalte, Gewerbe und Industrie im kommenden Jahr zusätzlich belasten. So wird die Streichung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten die Strompreise deutlich ansteigen lassen. Durch das Auslaufen der Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme entfällt zudem das Sicherheitsnetz, das Kundinnen und Kunden vor zu stark steigenden Preisen geschützt hat.

Die Versorger haben hier keinerlei Handlungsspielraum, denn die Großhandelspreise für Strom und Gas liegen nach wie vor noch deutlich höher als in den Jahren vor der Energiekrise. Auf sie kommt nun, ähnlich wie im Vorjahr, die Umsetzung der geänderten staatlichen Vorgaben zu. Allein der Wegfall des ÜNB-Zuschusses löst einen Dominoeffekt bei den Unternehmen auf verschiedensten Wertschöpfungsstufen der Energiewirtschaft aus: Wenn die Übertragungsnetzentgelte steigen, müssen auch die Verteilnetzbetreiber ihre Entgelte erhöhen. Die insgesamt gestiegenen Netzentgelte müssen wiederum die Energieversorger in ihre Preiskalkulation aufnehmen und bereits angekündigte Preise anpassen. Aufgrund der gesetzlichen Fristen ist dies nicht mehr zum 1. Januar 2024 möglich, müsste aber schnellstmöglich nachgeholt werden.

Die CO2-Abgabe soll stärker als zuletzt geplant auf 45 Euro statt 40 pro Tonne CO2 ansteigen. Dies hat eine Lenkungswirkung in Richtung klimaverträglicher Alternativen – aber dazu müssen diese Alternativen sowohl im Verkehrs- als auch im Wärmesektor vorhanden und finanziell attraktiv sein. Blickt man auf die Elektromobilität zeigt sich: Elektrofahrzeuge sind heute noch deutlich teurer als Verbrenner. Dieses Problem wird durch das nun ebenfalls beschlossene sofortigen Auslaufen des Umweltbonus noch verschärft. Daher muss dringend über einen alternativen Ansatz nachgedacht werden.

Ebenso wichtig ist, dass auch der Ausbau der Wärmenetze weiterhin im Rahmen der Bundesförde-rung für effiziente Wärmenetze (BEW) gefördert wird.

Zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sollte zudem das im Koalitionsvertrag angekündigte Klimageld als soziale Entlastung eingeplant werden, um die CO2-Bepreisung zu flankieren. Dieses darf nicht aus dem Blick geraten.

Es ist gut, dass der Klima- und Transformationsfonds im Grundsatz beibehalten wird. Die Finanzierung von Zukunftsinvestitionen für den Klimaschutz, den Ausbau der Erneuerbaren und auch das klare Bekenntnis zur Förderung des Wasserstoffhochlaufs schafft Vertrauen für den begonnene Transformationsweg in Deutschland. Es ist wichtig, dass die Wasserstoff- IPCEI-Projekte weitergeführt werden.“

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