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Update-Pflicht stärkt digitalen Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie beschlossen, der unter anderem eine Update-Pflicht von Software für Verkäufer vorsieht. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Die Digitale-Inhalte-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, um den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr hilfreich, dass Verkäufer ihnen künftig Software-Updates anbieten müssen, weil dadurch Smartphones oder Laptop wahrscheinlich besser und länger einwandfrei funktionieren werden. Gut ist zudem, dass Verbraucher Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Apps, Betriebssystemen oder anderen digitalen Inhalten bekommen.

Dennoch muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Update-Pflicht darf nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller. Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co. zuständig sein sollen. Darüber hinaus ist auch eine Trennung von verschiedenen Update-Arten wie funktionsändernden Updates und Sicherheitsupdates wichtig. Wo dies technisch möglich und sinnvoll ist, sollten Verbrauchern verschiedene Update-Arten getrennt bereitgestellt werden. Verbraucher müssen Informationen dazu erhalten, was genau sich dadurch am Produkt ändert, insbesondere sollten sie wissen, ob es sich um ein Sicherheitsupdate handelt.“

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Update-Pflicht stärkt digitalen Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie beschlossen, der unter anderem eine Update-Pflicht von Software für Verkäufer vorsieht. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Die Digitale-Inhalte-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, um den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr hilfreich, dass Verkäufer ihnen künftig Software-Updates anbieten müssen, weil dadurch Smartphones oder Laptop wahrscheinlich besser und länger einwandfrei funktionieren werden. Gut ist zudem, dass Verbraucher Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Apps, Betriebssystemen oder anderen digitalen Inhalten bekommen.

Dennoch muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Update-Pflicht darf nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller. Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co. zuständig sein sollen. Darüber hinaus ist auch eine Trennung von verschiedenen Update-Arten wie funktionsändernden Updates und Sicherheitsupdates wichtig. Wo dies technisch möglich und sinnvoll ist, sollten Verbrauchern verschiedene Update-Arten getrennt bereitgestellt werden. Verbraucher müssen Informationen dazu erhalten, was genau sich dadurch am Produkt ändert, insbesondere sollten sie wissen, ob es sich um ein Sicherheitsupdate handelt.“

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