- Update Pforzheim Veröffentlichung von Inhalten von Zugriffszahlen und von Abschlüssen
- März 2024 Vorschlag der ehrenamtlichen Mitarbeit bei Vereinen und Institutionen in Wald-Michelbach und Umgebung
- Achtung: Entweder Joggen wie üblich Sonntag 28.4.24 um ca. 11:00Uhr oder statt dessen Besuch des Maimarkt
- Neues Angebot der Beratung von Kundinnen und Kunden des Jobcenters an Neue Wege Kreis Bergstraße
- Alte E-Mail-Adresse nicht mehr gültig
- Die Bezahlung von Klicks auf Werbung durch eine US Suchmaschine nicht nur in Pforzheim sondern grundsätzlich bei Artikeln in deutscher Sprache
- Vergleich nach Orten vor langem so umgesetzt
- Abschlußquoten online
- Ergebnis: Beratung beim Jobcenter zu Sparmöglichkeiten bei Strom, Gas, DSL und Handytarifen
- Impressum
Diese Internetseite wird wieder aufgebaut, bei Fehlern und Vorschlägen wenden Sie sich bitte an mich: Udo Gölz, Kontakt Informationen finden Sie im Impressum. Beim Wechsel zur Partnerwebseite wird dort das Logo oben links auch angezeigt. Auf der Partnerwebsite wurde es von links(Darstellung) in die Mitte verschoben, trotz Nachfrage konnte dies nicht wieder geändert werden. Wenn Sie über die Rechne rhier auf der Website einen Vertrag abschließne, so erhalte ich Ihre Daten nicht. Auch werden diese Daten nicht in einer Strombilligst,de zugehörigen Datenbank abgelegt. Die Rechner sind eine Zulieferung vom Partnerunternehmen, es besteht keinerlei Kapitalbeteiligung in irgendeiner Weise. Haben Sie Projektbedarf im Bereich Softwareentwicklung? Hier finden Sie exemplarisch Zeugnisse von mir: Arbeitszeugnisse von Udo Gölz
Update-Pflicht stärkt digitalen Verbraucherschutz
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie beschlossen, der unter anderem eine Update-Pflicht von Software für Verkäufer vorsieht. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
Die Digitale-Inhalte-Richtlinie ist ein wichtiger Baustein, um den Verbraucherschutz im digitalen Zeitalter zu stärken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es sehr hilfreich, dass Verkäufer ihnen künftig Software-Updates anbieten müssen, weil dadurch Smartphones oder Laptop wahrscheinlich besser und länger einwandfrei funktionieren werden. Gut ist zudem, dass Verbraucher Gewährleistungsansprüche bei mangelhaften Apps, Betriebssystemen oder anderen digitalen Inhalten bekommen.
Dennoch muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Update-Pflicht darf nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller. Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co. zuständig sein sollen. Darüber hinaus ist auch eine Trennung von verschiedenen Update-Arten wie funktionsändernden Updates und Sicherheitsupdates wichtig. Wo dies technisch möglich und sinnvoll ist, sollten Verbrauchern verschiedene Update-Arten getrennt bereitgestellt werden. Verbraucher müssen Informationen dazu erhalten, was genau sich dadurch am Produkt ändert, insbesondere sollten sie wissen, ob es sich um ein Sicherheitsupdate handelt.
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Dennoch muss der Gesetzgeber nachbessern. Die Update-Pflicht darf nicht nur für Verkäufer gelten, sondern auch für die Hersteller. Es ist nicht praxistauglich, warum dafür möglicherweise Saturn, Kaufhof oder ein kleiner Kiezladen statt Microsoft, Apple und Co. zuständig sein sollen. Darüber hinaus ist auch eine Trennung von verschiedenen Update-Arten wie funktionsändernden Updates und Sicherheitsupdates wichtig. Wo dies technisch möglich und sinnvoll ist, sollten Verbrauchern verschiedene Update-Arten getrennt bereitgestellt werden. Verbraucher müssen Informationen dazu erhalten, was genau sich dadurch am Produkt ändert, insbesondere sollten sie wissen, ob es sich um ein Sicherheitsupdate handelt.
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