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Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtgeschenken

Die Bundesnetzagentur mahnt vor Weihnachten zur Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können, sind verboten in Deutschland.

„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorsicht bei diesen Produkten

Smarte Brillen sind verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machen. Nur wenn die Aufnahmesituation für Dritte erkennbar ist, ist die Privatsphäre der umgebenen Personen gewährleistet.

Kindersmartwatches werden von den Eltern per App gesteuert. Wenn man über sie Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld unbemerkt abhören kann, sind die Uhren verboten.

GPS Tracker helfen bei der Ortung von Haustieren oder einem verlorenen Schlüsselbund. Verfügen sie allerdings über ein Mikrofon, mit welchem man die Umgebungsgeräusche um den Tracker unbemerkt abhören kann, sind diese in Deutschland verboten.

Saugroboter sind verboten, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben. Die Bundesnetzagentur verschafft sich derzeit einen Überblick über die am Markt angebotenen Produkte.

Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende. In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen.

Verbotene Spionagegeräte

Smarte Produkte können über das Internet Daten mit anderen Geräten austauschen oder per App Befehle empfangen. Dafür sind sie oftmals mit Kameras oder Mikrofone ausgestattet. Gefährlich wird es, wenn umstehende Personen die Aufnahme nicht erkennen können.

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn

1. sie Audio oder Video unbemerkt aufnehmen und

2. kabellos an andere Geräte übertragen können.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Wenn ein Produkt über eine Kamera oder ein Mikrofon verfügt, ist Vorsicht geboten:

• Die Aufnahmesituation soll über Geräusch- oder Lichtsignale für Außenstehende erkennbar sein.

• Auf das Mikrofon oder die Kamera darf keiner heimlich von extern zugreifen können.

• Informieren Sie sich vor dem Kauf von vernetzten Produkten über deren genaue Funktionsweise.

• Prüfen Sie die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps.

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Bundesnetzagentur mahnt zur Vorsicht beim Kauf von smarten Weihnachtgeschenken

Die Bundesnetzagentur mahnt vor Weihnachten zur Vorsicht beim Kauf von smarten Produkten. Geräte mit versteckter Kamera oder Mikrofon, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und diese an andere Empfangsgeräte übertragen können, sind verboten in Deutschland.

„Vernetzte Geräte, die sich zum Spionieren eignen und unsere Privatsphäre gefährden, sind verboten. Sie erleichtern zwar unser Leben, doch dürfen sie nicht unsere Privatsphäre gefährden. Insbesondere im Kinderzimmer haben solche Geräte nichts verloren“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Vorsicht bei diesen Produkten

Smarte Brillen sind verboten, wenn keine optischen Warnzeichen oder akustischen Signale ausreichend auf Fotografieren oder Filmen aufmerksam machen. Nur wenn die Aufnahmesituation für Dritte erkennbar ist, ist die Privatsphäre der umgebenen Personen gewährleistet.

Kindersmartwatches werden von den Eltern per App gesteuert. Wenn man über sie Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld unbemerkt abhören kann, sind die Uhren verboten.

GPS Tracker helfen bei der Ortung von Haustieren oder einem verlorenen Schlüsselbund. Verfügen sie allerdings über ein Mikrofon, mit welchem man die Umgebungsgeräusche um den Tracker unbemerkt abhören kann, sind diese in Deutschland verboten.

Saugroboter sind verboten, wenn sie heimlich Bilder bzw. Audiodateien per WLAN oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können. Entscheidend ist dabei, ob die Saugroboter akustische oder visuelle Signale über die Aufnahme geben. Die Bundesnetzagentur verschafft sich derzeit einen Überblick über die am Markt angebotenen Produkte.

Die Vielfalt von Spionagegeräten nimmt kein Ende. In der letzten Zeit sind der Bundesnetzagentur Zahnbürstenhalter mit Spionagekamera, Wasserkocher mit Mikrofon und videofähige Winkekatzen aufgefallen.

Verbotene Spionagegeräte

Smarte Produkte können über das Internet Daten mit anderen Geräten austauschen oder per App Befehle empfangen. Dafür sind sie oftmals mit Kameras oder Mikrofone ausgestattet. Gefährlich wird es, wenn umstehende Personen die Aufnahme nicht erkennen können.

In Deutschland sind smarte Alltagsprodukte verboten, wenn

1. sie Audio oder Video unbemerkt aufnehmen und

2. kabellos an andere Geräte übertragen können.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher

Wenn ein Produkt über eine Kamera oder ein Mikrofon verfügt, ist Vorsicht geboten:

• Die Aufnahmesituation soll über Geräusch- oder Lichtsignale für Außenstehende erkennbar sein.

• Auf das Mikrofon oder die Kamera darf keiner heimlich von extern zugreifen können.

• Informieren Sie sich vor dem Kauf von vernetzten Produkten über deren genaue Funktionsweise.

• Prüfen Sie die Produktbeschreibung und die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps.

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